Informationstechnologie und Datenschutz
Wir finden Technik spannend.
Wir gehören zu den "Verstehern". Sicher - wir können in technischer Hinsicht nicht mit unseren Mandanten "vom Fach" mithalten. Wir sind schließlich nur Anwälte und keine Informatiker. Aber wir nehmen für uns in Anspruch, weit überdurchschnittliche technische Fachkenntnis zu besitzen. Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Gretemann, der diesen Bereich in unserer Kanzlei federführend betreut, hat früher selbst programmiert und den Lehrstuhl, an dem er an der Universität Tübingen tätig war, u.a. in vielen Fragen der Informationstechnologie betreut. Er promovierte am Lehrstuhl für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Haft.
Natürlich ist es nicht zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung eines juristischen Problems, dass der Rechtsanwalt die Technik versteht. Ein hohes Verständnis ist aber in vielen Fällen sehr hilfreich. Es erleichtert nicht nur die Kommunikation mit dem fachkundigen Mandanten, sondern macht es dem Anwalt möglich, den technischen Sachverhalt so im Hinblick auf die juristischen Probleme aufzuarbeiten, dass Gegner, Gericht und ggf. ein Sachverständiger die Problematik des Falles gleich richtig verstehen. Dies ist gerade in IT-rechtlichen Auseinandersetzungen oftmals ein wichtiger Punkt.
Wir werden diesbezüglich für unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Lizenzrechtliche Probleme und Fragen,
- Entwurf von Lizenzverträgen,
- datenschutzrechtliche Fragestellungen,
- Urhebergesetz und Urheberrecht,
- Verträge im Zusammenhang mit Hardware (Kauf-, Miete-, Leasing),
- Wartungsverträge,
- Beratungsverträge.
Haben Sie Lust auf ein Gespräch bekommen? Oder haben Sie Beratungsbedarf? Wir sind bereit.