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Verhandeln. Verkaufen. Vermakeln.

Vermeiden Sie teure Rechtsfehler.

Immobilien-, Bauträger- und Maklerrecht

Vermeiden Sie kostspielige Fehler.

(Vgl. Sie zu diesem Thema auch unsere Mandanteninformation auf der Seite "Mandanten", auf der wir die dortigen Mandantenspeziefischen Informationen u.a. auch nach Immobilienmaklern und Bauträgern unterteilt haben.)

Das Immobilienrecht, das Bauträgerrecht und das Recht der Immobilienmakler hängen miteinander zusammen - sind jedoch gleichwohl völlig unterschiedliche, schwierige Rechtsgebiete. Wir sind in diesen Rechtsgebieten intensiv tätig. Sie gehören zu unserem Kernbereich.

Das Bauträgerrecht besitzt in der Praxis große wirtschaftliche Bedeutung; ein großer Teil der Baumaßnahmen in Deutschland durch Bauträger durchgeführt. Die dabei entstehenden Rechtsbeziehungen sind vielfältig:

Sie bestehen nicht nur im Verhältnis zwischen dem Bauträger und seinem Kunden, sondern auch zwischen Bauträger und Bauunternehmungen, finanzierenden Banken und Immobilienmaklern, die ihrerseits – je nach Vertragsgestaltung – entgeltlich für die Kunden des Bauträgers tätig sind.

Gesetzeslage und Rechtsprechung begrenzen die Handlungsspielräume für Bauträger sehr, vor allem als Reaktion auf die Tätigkeit vereinzelter „schwarzer Schafe“ im Bauträgerbereich. Die allgemeine wirtschaftliche Situation und die Unsicherheit bei den potenziellen Kunden tragen ein Übriges zu dem harten Wettbewerb im Bauträgergeschäft bei.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet Bauträger in einer Vielzahl von typischen, im Bauträgerbereich anfallenden Rechtsfragen. Einen Schwerpunkt bildet hier die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Kunden und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Bauträgers: Gerade bei umfangreichen Projekten lässt sich immer wieder feststellen, dass einzelne „Querulanten“ andere Kunden beeinflussen und der Bauträger hierdurch zahlreichen unberechtigten – oder völlig überhöhten – Ansprüchen ausgesetzt ist. Als besonders anfällige Zeitpunkte sind hier regelmäßig der Fälligkeitszeitpunkt der letzten Zahlungsrate und der Ablauf der Verjährungsfrist für Baumängel zu sehen.

Gerade im Hinblick auf die Außenwirkung aller Maßnahmen und den damit verbundenen Ruf eines Bauträgers ist es wichtig, hier sehr differenziert vorzugehen: In vielen Fällen kann durch eine ernsthafte und professionelle Auseinandersetzung mit den Interessen des Kunden nicht nur ein zeit– und kostenintensiver Prozess vermieden werden, sondern zusätzlich ein Mehrwert geschaffen werden, der sich in einem besseren Ruf am Markt niederschlägt.

Weiteres wesentliches Tätigkeitsfeld der Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die Auseinandersetzung mit den vom Bauträger beauftragten Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren. Neben Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der mangelhaften Leistungserbringung steht hier auch oft der Streit über die Berechtigung oder Angemessenheit von Rechnungspositionen im Vordergrund.

Schließlich spielen auch immer wieder Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder Erbbaurechten sowie die Auseinandersetzung mit Kreditinstituten eine Rolle.

Auch für Privatmandanten spielt das Bauträgerrecht eine große Rolle, wenn Immobilien vom Bauträger erworben werden. Auch hier stehen wir rechtsberatend und vertretend zur Seite. Dabei geht es oft um das "Gesamtpaket", also nicht nur die Rechtslage gegenüber dem Bauträger, sondern auch gegenüber der finanzierenden Bank und ggf. dem Makler.