Immobilien-, Bauträger- und Maklerrecht
Vermeiden Sie kostspielige Fehler.
(Vgl. Sie zu diesem Thema auch unsere Mandanteninformation auf der Seite "Mandanten", auf der wir die dortigen Mandantenspeziefischen Informationen u.a. auch nach Immobilienmaklern und Bauträgern unterteilt haben.)
Das Immobilienrecht, das Bauträgerrecht und das Recht der Immobilienmakler hängen miteinander zusammen - sind jedoch gleichwohl völlig unterschiedliche, schwierige Rechtsgebiete. Wir sind in diesen Rechtsgebieten intensiv tätig. Sie gehören zu unserem Kernbereich.
Das Bauträgerrecht besitzt in der Praxis große wirtschaftliche Bedeutung; ein großer Teil der Baumaßnahmen in Deutschland durch Bauträger durchgeführt. Die dabei entstehenden Rechtsbeziehungen sind vielfältig:
Sie bestehen nicht nur im Verhältnis zwischen dem Bauträger und seinem Kunden, sondern auch zwischen Bauträger und Bauunternehmungen, finanzierenden Banken und Immobilienmaklern, die ihrerseits – je nach Vertragsgestaltung – entgeltlich für die Kunden des Bauträgers tätig sind.
Gesetzeslage und Rechtsprechung begrenzen die Handlungsspielräume für Bauträger sehr, vor allem als Reaktion auf die Tätigkeit vereinzelter „schwarzer Schafe“ im Bauträgerbereich. Die allgemeine wirtschaftliche Situation und die Unsicherheit bei den potenziellen Kunden tragen ein Übriges zu dem harten Wettbewerb im Bauträgergeschäft bei.
Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet Bauträger in einer Vielzahl von typischen, im Bauträgerbereich anfallenden Rechtsfragen. Einen Schwerpunkt bildet hier die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Kunden und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Bauträgers: Gerade bei umfangreichen Projekten lässt sich immer wieder feststellen, dass einzelne „Querulanten“ andere Kunden beeinflussen und der Bauträger hierdurch zahlreichen unberechtigten – oder völlig überhöhten – Ansprüchen ausgesetzt ist. Als besonders anfällige Zeitpunkte sind hier regelmäßig der Fälligkeitszeitpunkt der letzten Zahlungsrate und der Ablauf der Verjährungsfrist für Baumängel zu sehen.
Gerade im Hinblick auf die Außenwirkung aller Maßnahmen und den damit verbundenen Ruf eines Bauträgers ist es wichtig, hier sehr differenziert vorzugehen: In vielen Fällen kann durch eine ernsthafte und professionelle Auseinandersetzung mit den Interessen des Kunden nicht nur ein zeit– und kostenintensiver Prozess vermieden werden, sondern zusätzlich ein Mehrwert geschaffen werden, der sich in einem besseren Ruf am Markt niederschlägt.
Weiteres wesentliches Tätigkeitsfeld der Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die Auseinandersetzung mit den vom Bauträger beauftragten Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren. Neben Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der mangelhaften Leistungserbringung steht hier auch oft der Streit über die Berechtigung oder Angemessenheit von Rechnungspositionen im Vordergrund.
Schließlich spielen auch immer wieder Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder Erbbaurechten sowie die Auseinandersetzung mit Kreditinstituten eine Rolle.
Auch für Privatmandanten spielt das Bauträgerrecht eine große Rolle, wenn Immobilien vom Bauträger erworben werden. Auch hier stehen wir rechtsberatend und vertretend zur Seite. Dabei geht es oft um das "Gesamtpaket", also nicht nur die Rechtslage gegenüber dem Bauträger, sondern auch gegenüber der finanzierenden Bank und ggf. dem Makler.
Leistungsangebot für Immobilienmakler und Immobilienmaklergesellschaften
Die Rechtsberatung von Maklern ist stets eine Herausforderung. Die gesetzlichen Regelungen sind unzulänglich und so wurde durch die Gerichte eine umfangreiche Kasuistik geschaffen. Hieraus sind allerdings nur selten angemessene und allgemeingültige Regeln abzuleiten, da die diesbezügliche Rechtsprechung außerordentlich einzelfallbezogen ist.
Hinzu kommt eine Entwicklung in den letzten Jahren, die den Eindruck erweckt, als habe die Bereitschaft zu unredlichem Verhalten bei den Maklerkunden zugenommen. Es hat den Anschein, als ob einzelne Kunden der Maklergesellschaften es immer öfter von Anfang an gezielt darauf anlegten, ihren Makler „unentgeltlich“ für sich arbeiten zu lassen. Es ist daher stets eine anspruchsvolle Aufgabe, zu Recht bestehende Provisionsansprüche für die Maklergesellschaften durchzusetzen.
Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Leistungen an:
- Beratung der Geschäftsführung von Maklergesellschaften zur Optimierung der Geschäftsabläufe in juristischer Hinsicht, wobei besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Provisionssicherung gerichtet wird. Hierzu gehört insbesondere eine Erstellung der Maklerformulare (Verkaufsaufträge, Maklerverträge, Reservierungsvereinbarungen, Besichtigungsprotokolle, vereinheitlichte Anschreiben, Notaraufträge, etc.), wozu eine genaue Erfassung der jeweiligen Geschäftsabläufe unerlässlich ist.
- Schulung der Mitarbeiter von Maklergesellschaften – insbesondere der Einkaufs– und Verkaufsberater.
- Beratung bei der Anbahnung von wichtigen Geschäften; insbesondere bei sehr hohen Provisionen kann eine frühzeitige Beratung später die Provision sichern.
- Beratung bei schwierigen Geschäftsvorgängen: Oft spürt der Makler vor Beurkundung, dass sein Kunde die Provision nicht zahlen will. Hier gilt es, besonnen zu handeln: Viele Maßnahmen zur vermeintlichen Provisionssicherung stellen sich später als „Eigentor“ heraus und vereiteln die erfolgreiche Geltendmachung der Provision erst recht.
- Geltendmachung von Maklerprovisionen. Bei sorgfältiger Argumentation kann in vielen Fällen bereits außergerichtlich die Zahlung der Provision erreicht werden, was Zeit und Kosten spart. Oftmals hilft aber auch nur eine gerichtliche Geltendmachung weiter: Hier ist es wichtig, von Anfang an richtig zu argumentieren und die wesentlichen Aspekte des Sachverhalts herauszuarbeiten. Fehler lassen sich hier – insbesondere nach der Reform des Zivilprozessrechtes – in der Berufungsinstanz oftmals nicht mehr korrigieren.
Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird aber auch tätig zur Abwehr von Ansprüchen, die gegen Makler gerichtet sind. Die Geltendmachung solcher Ansprüche kommt in der Praxis oft vor, insbesondere, wenn eine der Kaufvertragsparteien in ihren Vorstellungen vom Kauf– oder Verkauf enttäuscht sieht. Da die Kaufvertragsparteien untereinander durch einen notariellen Kaufvertrag verbunden sind, der die jeweilige Rechte und Pflichten regelmäßig mit der notwendigen Klarheit regelt, wird oftmals auf die Idee verfallen, den Makler in die Verantwortung zu nehmen, da der Maklervertrag oft weniger gut formuliert ist und dem Maklerkunden vielfältige Angriffspunkte bieten kann.
Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit unbeweglichen Sachen - daher auch Immobilien - stehen. Die Fragestellungen sind zahlreich, z.B.:
- Immobilienkaufvertrag und Beurkundungsrecht,
- Grundbuchfragen,
- Fragen des Grenzverlaufs,
- Eigentumserwerb und Erbaurecht,
- Nutzungsrechte,
- Kreditsicherung an Immobilien,
- Rechtsfragen und Auseinandersetzung bei der Immobilienfinanzierung.
Im Immobilienrecht können kleine Fehler große Auswirkungen haben, da es regelmäßig um hohe Werte geht. Auch führen Verzögerungen hier schnell zu erheblichen Schäden. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten, bevor Sie etwas falsch machen.