Spezialisierung. Erfahrung. Überblick.

Fachwissen, das Ihnen nützt.

Rechtsgebiete

Nur Verzicht bringt den Erfolg.

Zugegeben: Die Verlockung ist groß, eine "Kanzlei für alles" zu sein, sich als Experte in allen Rechtsgebieten zu fühlen und zu geben.

Das mögen andere Kanzleien schaffen - wir können dies nicht. Daher verzichten wir auf den Anspruch, "alles zu können" und sind nur in ausgewählten Rechtsgebieten tätig. Einige Bereiche des Rechts werden von uns umständehalber nicht bearbeitet - die überwiegende Anzahl nicht, weil wir Ihnen auf diesen Gebieten mit vertretbarem Aufwand nicht die Expertise zukommen lassen können, die Sie von uns erwarten.

Das Rechtssystem ist heute so kompliziert wie niemals zuvor: Es gibt immer mehr Gesetze und Verordnungen und diese haben regelmäßig auch noch mehr Einzelnormen, als dies früher der Fall war. Der Gesetzgeber meint, immer mehr Sachverhalte immer genauer regeln zu müssen. Wir meinen, dass es einigermaßen unmöglich ist, diesen "Paragraphendschungel" und die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung in allen Rechtsgebieten so zu durchschauen, wie dies für eine schnelle, zielgerichtete und verlässliche Mandantenberatung erforderlich ist. Zu sehr unterscheidet sich z.B. eine Bußgeldsache im Straßenverkehr von einem Ehescheidungsverfahren, ein Asylverfahren von einem Verwaltungsrechtsstreit über Hundesteuer oder ein Sorgerechtsstreit von einem Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Wir haben uns daher auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert (keines von den vorgenannten Beispielen gehört hierzu) die durchweg sehr komplex sind aber gut zusammenpassen und sich gegenseitig ergänzen. Dies sind:

Die Kanzlei startete mit einem bau- und immobilienmaklerrechtlichen Schwerpunkt. Das Immobilienrecht und das Vergaberecht gehörten von Anfang an dazu. Im Baurecht bearbeiteten wir von Anfang an viele Bauschadensfälle die regelmäßig von Versicherungen begleitet werden. Hieraus resultiert unsere Kompetenz im Versicherungs- und Schadensrecht, die wir durch personelle Erweiterungen im Jahre 2009 weiter ergänzen konnten, so dass wir heute in einer Vielzahl von Fällen im Schadens- und Haftpflichtrecht tätig sind.

Der IT-rechtliche Bereich scheint auf den ersten Blick nicht so recht zu passen. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass das Gegenteil der Fall ist: Unsere Kanzlei ist hier sehr in der Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen engagiert - dies ist regelmäßig reines Werkvertragsrecht und weist in rechtlicher Hinsicht starke Parallelen zum Bauvertragsrecht auf, wo es auch in erster Linie um Werkvertragsrecht geht. Unser IT-rechtlicher Schwerpunkt hängt stark zusammen mit dem hier erforderlichen technischen Verständnis, dass hier verfügbar ist: Die Informationstechnologie ist ein besonderes Interessensgebiet von Rechtsanwalt Dr. Gretemann, der diesen Bereich in unserer Kanzlei federführend betreut. Er hat an der Universität selbst programmiert und den Lehrstuhl, an dem er tätig war, u.a. in vielen Fragen der Informationstechnologie betreut. Schließlich promovierte er am Lehrstuhl für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Haft, wo er auch im Bereich der Rechtsinformatik promovierte.

Der "Business" Bereich deckt solche Rechtsgebiete, die beim Geschäftsbetrieb unserer Mandanten immer wieder anfallen: Vertragsgestaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auseinandersetzung aus Verträgen, Kaufrecht, Handelsrecht, Haftungsrecht, etc.

Und wenn Sie uns mit einem Fall aus einem Rechtsgebiet beauftragen wollen, den Sie hier nicht wiederfinden? Sprechen Sie uns ruhig an. Zwar stehen die Chancen gut, dass wir Sie an eine andere Kanzlei verweisen werden - aber wir hätten uns dann wenigstens einmal kennengerlernt.

Darüber würden wir uns freuen.