Jahrelanges Prozessieren?

Nicht immer die beste Lösung.

Bau- und Architektenrecht

Ergebnisorientierte Beratung.

(Vgl. Sie zu diesem Thema auch unsere Mandanteninformation auf der Seite "Mandanten", auf der wir die dortigen Mandantenspeziefischen Informationen u.a. auch nach Bauunternehmen, Architekten- und Ingenieuren, Bauträgern und Privatpersonen unterteilt haben.)

Sie sind Bauherr, Ingenieur oder Architekt? Sie sind Geschäftsführer eines Bauunternehmens oder leiten einen Handwerksbetrieb? Dann haben Sie möglicherweise einige der Probleme, mit denen wir bei unserer täglichen anwaltlichen Tätigkeit konfrontiert sind, bereits selbst erfahren. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wenn Sie rechtlichen Rat in diesen Rechtsgebieten benötigen oder sich anwaltlich gegenüber dem Gegner vertreten lassen wollen.

Diese Berufsgruppen sind nicht nur als Planer, sondern auch im Bereich der Bauüberwachung tätig. Darüber hinaus nehmen sie umfangreiche Sachwalteraufgaben war, die bei etwaigen Haftungsfragen oftmals weiter sind, als dem jeweiligen Berufsträger bekannt war.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Architekten und Ingenieure bei der Abwehr von Ansprüchen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die gerichtliche Tätigkeit umfasst auch die Wahrnehmung der Interessen des jeweiligen Mandanten in selbstständigen Beweisverfahren.

Das zweite große Feld der juristischen Tätigkeit für die genannten Mandanten liegt im Bereich der Honorarstreitigkeiten. Dabei geht es nicht nur um Fragen der Auslegung der HOAI, sondern – insbesondere im Zusammenhang mit der jüngeren Rechtsprechung des BGH – um die Frage, welche Tätigkeiten des Architekten oder Ingenieurs konkret geschuldet waren.

Die Baubranche ist eines der härtesten Betätigungsfelder. Dies merken nicht nur kleine Handwerksbetriebe, sondern auch große Baukonzerne. Die Gewinnspannen sind gering und die den Bauunternehmen eingeräumten Zeitfenster kurz. Bereits eine kurze Leistungsverzögerung, ein Zahlungsausfall oder auch nur eine Zahlungsverzögerung kann für das oder die betroffenen Unternehmen zur Insolvenz führen.

Die Bauherren wissen um die Situation und so kommt es immer wieder vor, dass selbst eindeutig berechtigte Forderungen nicht beglichen werden. Da der Weg durch die Gerichtsinstanzen zeitaufwendig ist, sehen sich die betroffenen Unternehmen oftmals gezwungen, Abzüge zu akzeptieren, die nicht gerechtfertigt sind.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft hier bereits bei der Vertragsgestaltung und bei der Sicherung und außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Ein weiterer großer Bereich ist das Bauschadensrecht.

Aber selbstverständlich kommt es im Baubereich auch zu Meinungsverschiedenheiten, bei denen die Position aller Beteiligten nachvollziehbar ist. Hier gilt es, sachlich und kreativ frühzeitig mit den Beteiligten ein vertrauensvolles Gespräch zu suchen, um eine Eskalation oder eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden. In vielen Fällen kann durch eine vernünftige Gesprächsführung die Angelegenheit gewinnbringend für alle Beteiligten abgeschlossen werden. Wir unterstützen Sie hierbei.

Für Bauherren, seien es nun öffentliche oder private Bauherren, gibt es vielfältige rechtliche Problem am Bau. Von der ersten Planung des Bauvorhabens bis zum Ende der Gewährleistungsfristen ist es ein langer Weg, auf dem viele rechtliche Probleme liegen. Wir werden insoweit z.B. tätig in folgenden Bereichen:

  • Grundsätzliche Überlegungen zum Bauvorhaben, wie z.B.: Wie soll der Grundstückserwerb gestaltet werden? Welche Vorteile und Nachteile haben einzelne Vertragstypen (Kauf vom Bauträger, Fertighausvertrag, klassischer Bau mit separater Beauftragung von Architekt und Bauunternehmen)? In welchem Umfang soll die Planung beauftragt werden? Sollen selbst Fachplaner hinzugezogen werden? Beauftragung eines Generalübernehmer, eines Generalunternehmer oder Einzelvergabe der Gewerke?
  • Vertragsgestaltung mit Planern und ausführenden Unternehmen
  • Probleme bei der Verzögerung des Bauvorhabens
  • Insolvenz von Baubeteiligten (Bauinsolvenzrecht)
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abnahme der Leistungen
  • Verhalten bei Baumängeln
  • Inanspruchnahme von Bauunternehmen und Planern

In vielen Fällen gehen Bauherren erst zum Anwalt, wenn absehbar ist, dass ein größerer Schaden droht. Nicht selten wurden dann bereits viele Fehler gemacht, die sich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand korrigieren lassen. Machen Sie diese Fehler nicht!