Partnerschaft und Vertrauen.

Wir setzen auf langfristige Zusammenarbeit.

Unterstützung für Geschäftskunden

Gemeinsam für die Zukunft Ihres Unternehmens.

Unter dem Oberbegriff "Business" fassen wir die Tätigkeiten zusammen, die wir im Bereich des allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrecht für unsere Mandanten erbringen. Hierzu gehört nahezu das gesamte Spektrum an zivilrechtlichen Fragestellungen, die im geschäftlichen Alltag anfallen, wie z.B.

  • Kaufrecht - Hierzu gehören alle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Kaufverträgen stehen, wie z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Gewährleistung, Gefahrtragung, etc.,
  • Werkvertragsrecht,
  • sonstiges Vertragsrecht,
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Schadens- und Haftungsrecht,
  • allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • allgemeines bürgerliches Recht (z.B. Anfechtung, Vertretung und Vollmacht, Rechtsfragen der arglistigen Täuschung, etc.)

In vielen Fällen lohnt sich bei unklaren Rechtsfragen eine Beratung, bevor eine Angelegenheit eskaliert. Uns sind Fälle aus der Praxis bekannt, in denen spätere Mandanten durch unüberlegtes und rechtlich unrichtiges Verhalten Ihre Position erheblich verschlechtert haben, bevor sie schließlich zu uns kamen - oftmals erst nach Zustellung der gegnerischen Klage. Vermeiden Sie solche Fehler. Sprechen Sie uns frühzeitig an.