Wir passen nicht zu jedem.

Und nicht jeder passt zu uns.

Und was können wir für Sie tun?

Erfolg basiert auf Zusammenarbeit.

Bevor Sie uns zum ersten Mal beauftragen, sollten Sie herausfinden, ob wir zu Ihnen passen - und uns die Gelegenheit geben, herauszufinden, ob Sie zu uns passen. Dies ist wichtig, um Ihre Angelegenheit gemeinsam zu einem Erfolg zu führen.

Bei einem Mandatsverhältnis kommt es nicht nur auf gegenseitiges Vertrauen an, sondern auch darauf, dass die Zusammenarbeit klappt. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Und die ist umso erfolgreicher, je besser und angenehmer die gegenseitige Zusammenarbeit ist.

Um zur Frage aus der Überschrift zurückzukommen: In der nachfolgenden Aufstellung haben wir - nach unterschiedlichen Mandanten unterteilt - einige Fragestellungen aufgegriffen, die in unserer Rechtsanwaltsgesellschaft immer wieder auftreten. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich inspirieren.

Vielleicht können wir etwas für Sie tun!

Bauunternehmen

Die Baubranche ist eine der härtesten Betätigungsfelder. Dies merken nicht nur kleine Handwerksbetriebe, sondern auch große Baukonzerne. Die Gewinnspannen sind gering und die den Bauunternehmen eingeräumten Zeitfenster sind kurz. Bereits eine kurze Leistungsverzögerung, ein Zahlungsausfall oder auch nur eine Zahlungsverzögerung kann für das oder die betroffenen Unternehmen zur Insolvenz führen.

Die Bauherren wissen um die Situation und so kommt es immer wieder vor, dass selbst eindeutig berechtigte Forderungen nicht beglichen werden. Da der Weg durch die Gerichtsinstanzen zeitaufwendig ist, sehen sich die betroffenen Unternehmen oftmals gezwungen, Abzüge zu akzeptieren, die nicht gerechtfertigt sind.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft hier bereits bei der Vertragsgestaltung, der Forderungssicherung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Ein weiterer großer Bereich ist das Bauschadensrecht.

Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, bei denen die Positionen aller Beteiligten nachvollziehbar sind Hier gilt es, sachlich und kreativ frühzeitig mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, um eine Eskalation oder eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden. In vielen Fällen kann durch eine vernünftige Gesprächsführung die Angelegenheit gewinnbringend für alle Beteiligten abgeschlossen werden. Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt ihre Mandanten hierbei.

Architekten und Ingenieure

Diese Berufsgruppen sind nicht nur als Planer, sondern auch im Bereich der Bauüberwachung tätig. Darüber hinaus nehmen sie umfangreiche Sachwalteraufgaben war, die bei etwaigen Haftungsfragen oftmals weiter sind, als dem jeweiligen Berufsträger bekannt ist.

Viele Mandate nehmen ihren Anfang bei der Beratung im Hinblick auf vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten von Architektenverträgen.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Architekten und Ingenieure außerdem bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die gerichtliche Tätigkeit umfasst auch oft die Wahrnehmung der Interessen des jeweiligen Mandanten in selbstständigen Beweisverfahren.

Das zweite große Feld der juristischen Tätigkeit für die genannten Mandanten liegt im Bereich der Honorarstreitigkeiten. Dabei geht es nicht nur um Fragen der Auslegung der HOAI, sondern – insbesondere im Zusammenhang mit der jüngeren Rechtsprechung des BGH – um die Frage, welche Tätigkeiten des Architekten oder Ingenieurs konkret geschuldet waren.

Versicherungsgesellschaften

Zahlreiche Mandate kommen aus dem Bereich der Versichererungswirtschaft. Seit Jahren sind wir hier ein verlässlicher Ansprechpartner für die Versicherungsunternehmen. Unsere Tätigkeit ist dabei nicht regional gebunden. Unsere Kanzlei wird auch in Angelegenheiten zu Rate gezogen, die außerhalb der Grenzen unseres Kerngebietes (Saarland / NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz und Baden-Würtemberg) liegen. Auch die gerichtliche Vertretung übernehmen wir deutschlandweit.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt für Versicherungen sowohl die Rechtsverteidigung ihrer Versicherungsnehmer als auch die Geltendmachung von Forderungen im Regressverfahren. Das Leistungsangebot umfasst sowohl die außergerichtliche Tätigkeit aber insbesondere auch die Vertretung des VN vor Gericht.

Dabei vertreten wir Versicherungsunternehmen und VN nicht nur im Baubereich, sondern Haftungsfällen jeder Art.

Neben der außergerichtlichen Tätigkeit, bei der wir die Versicherungsunternehmen darin unterstützen, die Angelegenheit gar nicht erst eskalieren zu lassen und Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite zu führen, nimmt die gerichtliche Tätigkeit einen großen Stellenwert ein. handelt es sich bei einem großen Teil der Verfahren um selbstständige Beweisverfahren. Einen großen Bereich bildet das Bauschadensrecht.

Bei der Vertretung der Versicherungsnehmer wird den individuellen Wünschen der jeweiligen Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaften Rechnung getragen. Diese sind sehr unterschiedlich: Von der Wahl der Kommunikationsmittel, über die Auswahl der zu kommunizierenden Sachverhalte bestehen – auch abhängig vom jeweiligen Mandat – die unterschiedlichsten Anforderungen. Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nimmt hierauf Rücksicht und trägt so ihren Teil zur Entlastung der Versicherungsgesellschaften bei und zur Wahrung ihrer Interessen und der Interessen des Versicherungsnehmers.

Schließlich wird besonderes Augenmerk auf die Zufriedenstellung der VN gerichtet - dies ist besonders in solchen Fällen notwendig, in denen dem VN von dem Versicherungsunternehmen der Anwalt "vorgesetzt" wird. Wir können hier große Erfolge verzeichnen und profitieren auch selbst hiervon: Nicht selten werden uns von Versicherungsnehmer später aufgrund der großen Zufriedenheit Folgemandate erteilt, die mit dem Versicherungsunternehmen nichts zu tun haben.

IT-Unternehmen und deren Auftraggeber

Unsere Kanzlei ist seit Ihrer Gründung im Bereich der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Informationstechnologie tätig. Hintergrund hierfür ist auch, dass die Informationstechnologie ein besonderes Interessengebiet von unserem Kanzleigründer, Rechtsanwalt Dr. Gretemann, ist, der diesen Bereich in unserer Kanzlei auch federführend betreut. Er hat an der Universität selbst programmiert und den Lehrstuhl, an dem er tätig war, u.a. in vielen Fragen der Informationstechnologie betreut. Schließlich promovierte er am Lehrstuhl für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Haft.

Der IT-rechtliche Bereich passt auch gut in die Mandatsstruktur unseres Unternehmens: Unsere Kanzlei ist hier sehr in der Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen engagiert - dies ist regelmäßig reines Werkvertragsrecht und damit eines der Kerngebiete unserer Kanzlei. Auch die Haftungs- und Vertragsfragen stimmen in vielen Punkten mit den Rechtsfragen aus den anderen von unserer Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten überein, sodass es auch hier Synergieeffekte gibt.

In diesem Bereich stehen wir unter anderem für folgende Rechtsbereiche zur Verfügung:

  • Lizenzrechtliche Probleme und Fragen,
  • Entwurf von Lizenzverträgen,
  • datenschutzrechtliche Fragestellungen,
  • Urhebergesetz und Urheberrecht,
  • Verträge im Zusammenhang mit Hardware (Kauf-, Miete-, Leasing),
  • Wartungsverträge,
  • Beratungsverträge.

Weitere Informationen im ZUsammenhang mit unserem Angebot "Informationstechnologie und Datenschutz" finden Sie [hier].

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf!

Immobilienmakler

Die Rechtsberatung von Immobilienmaklern ist stets eine Herausforderung. Die gesetzlichen Regelungen sind unzulänglich und so wurde durch die Gerichte eine umfangreiche Kasuistik geschaffen, die es zu überblicken und zu beherrschen gilt. Hieraus sind allerdings nur selten angemessene und allgemeingültige Regeln abzuleiten, da die diesbezügliche Rechtsprechung außerordentlich einzelfallbezogen ist.

Hinzu kommt eine Entwicklung in den letzten Jahren, die den Eindruck erweckt, als habe die Bereitschaft zu unredlichem Verhalten bei den Maklerkunden zugenommen. Mann kann den Eindruck gewinnen, als ob die Kunden der Maklergesellschaften es immer öfter von Anfang an gezielt darauf anlegen, ihren Makler „unentgeltlich“ für sich arbeiten zu lassen.

In vielen Fällen werden wir daher von Maklergesellschaften bereits vor oder während der Vertragsbeziehungen zu dem Maklerkunden tätig, um einem Provisionsausfall frühzeitig vorzubeugen und Ansprüche des Immobilienmaklers zu sichern. In vielen Fällen kann so noch das Schlimmste verhindert werden.

Es ist stets eine anspruchsvolle Aufgabe, Provisionsansprüche für die Maklergesellschaften durchzusetzen.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Leistungen an:

  • Schulung der Mitarbeiter von Maklergesellschaften – insbesondere der Einkaufs– und Verkaufsberater.
  • Beratung der Geschäftsführung von Maklergesellschaften zur Optimierung der Geschäftsabläufe, wobei besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Provisionssicherung gerichtet wird. Hierzu gehört insbesondere eine Erstellung der Maklerformulare (Verkaufsaufträge, Maklerverträge, Reservierungsvereinbarungen, Besichtigungsprotokolle, vereinheitlichte Anschreiben, Notaraufträge, etc.), wozu eine genaue Erfassung der jeweiligen Geschäftsabläufe unerlässlich ist.
  • Beratung bei der Anbahnung von wichtigen Geschäften; insbesondere bei sehr hohen Provisionen kann eine frühzeitige Beratung später die Provision sichern.
  • Beratung bei schwierigen Geschäftsvorgängen: Oft spürt der Makler vor Beurkundung, dass sein Kunde die Provision nicht zahlen will. Hier gilt es, besonnen zu handeln: Viele Maßnahmen zur vermeintlichen Provisionssicherung stellen sich später als „Eigentor“ heraus und vereiteln die erfolgreiche Geltendmachung der Provision erst recht.
  • Außergerichtliche Geltendmachung von Maklerprovisionen. Bei sorgfältiger Argumentation kann in vielen Fällen bereits außergerichtlich die Zahlung der Provision erreicht werden, was Zeit und Kosten spart.
  • Gerichtliche Geltendmachung von Maklerprovisionen. Wenn alles nichts hilft: Bei uneinsichtigen Kunden müssen Provisionen auch manchmal eingeklagt werden. Hier ist es wichtig, von Anfang an richtig zu argumentieren und die wesentlichen Aspekte des Sachverhalts herauszuarbeiten. Fehler lassen sich hier – insbesondere nach der Reform des Zivilprozessrechtes – in der Berufungsinstanz oftmals nicht mehr korrigieren.
  • Abwehr von gegen den Makler gerichteten Ansprüchen.

Zum letzten Punkt ist Folgendes zu ergänzen: Wir werden immer öfter auch tätig zur Abwehr von Ansprüchen, die gegen Makler gerichtet sind. Die Geltendmachung solcher Ansprüche kommt in der Praxis oft vor, insbesondere, wenn eine der Kaufvertragsparteien in ihren Vorstellungen vom Kauf– oder Verkauf enttäuscht ist. Da die Kaufvertragsparteien untereinander durch einen notariellen Kaufvertrag verbunden sind, der die jeweilige Rechte und Pflichten regelmäßig mit der notwendigen Klarheit regelt, wird oftmals auf die Idee verfallen, den Makler in die Verantwortung zu nehmen.

Bauträger

Das Bauträgerrecht besitzt in der Praxis eine große wirtschaftliche Bedeutung: Ein großer Teil der Baumaßnahmen in Deutschland wird durch Bauträger durchgeführt. Unsere Kanzlei war von Anfang an intensiv mit dem Bauträgerrecht befasst.

Die im Zusammenhang mit Bauträgern bestehenden Rechtsprobleme sind vielfältig:

So bestehen in diesem Bereich zahlreiche - höchst unterschiedliche - Vertragsbeziehungen, die jeweils völlig eigenen rechtlichen Regeln unterliegen. Zu nennen sind hier nicht nur die Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauträger und seinem Kunden, sondern auch die Beziehungen zwischen Bauträger und Bauunternehmungen, finanzierenden Banken und Immobilienmaklern.

Gesetzeslage und Rechtsprechung begrenzen die Handlungsspielräume für Bauträger sehr, vor allem als Reaktion auf die Tätigkeit vereinzelter „schwarzer Schafe“ im Bauträgerbereich. Die allgemeine wirtschaftliche Situation und die Unsicherheit bei den potenziellen Kunden tragen ein Übriges zu dem harten Wettbewerb im Bauträgergeschäft bei.

Eine Bauträgergesellschaft kann dauerhaft nur erfolgreich am Markt bestehen, wenn sie

  • seriös und im Einklang mit Gesetzeslage und Rechtsprechung arbeitet,
  • Vertragsgestaltungen verwendet, die auf einen Ausgleich der gegenseitigen Interessen hinwirken und
  • berechtigte Ansprüche ihrer Kunden schnell und unbürokratisch befriedigt.

Weitere – wesentliche – Voraussetzung ist auch, dass Produkt und Preis– Leistungsverhältnis stimmen. "Zu billig" war schon der Tod vieler Bauträgergesellschaften - und ist nicht selten mehr Nachteil als Vorteil für den Kunden des Bauträgers.

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet Bauträger in einer Vielzahl von typischen, im Bauträgerbereich anfallenden Rechtsfragen. Schwerpunkte bilden hier die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Bauträgers: Gerade bei umfangreichen Projekten lässt sich immer wieder feststellen, dass einzelne „Querulanten“ andere Kunden beeinflussen und der Bauträger hierdurch zahlreichen unberechtigten – oder völlig überhöhten – Ansprüchen ausgesetzt ist. Als besonders anfällige Zeitpunkte sind hier regelmäßig der Fälligkeitszeitpunkt der letzten Zahlungsrate und der Ablauf der Verjährungsfrist für Baumängel zu sehen.

Gerade im Hinblick auf die Außenwirkung aller Maßnahmen und den damit verbundenen Ruf eines Bauträgers ist es wichtig, hier sehr differenziert vorzugehen: In vielen Fällen kann durch eine ernsthafte und professionelle Auseinandersetzung mit den Interessen des Kunden nicht nur ein zeit– und kostenintensiver Prozess vermieden werden, sondern zusätzlich ein Mehrwert geschaffen werden, der sich in einem besseren Ruf am Markt niederschlägt.

Ein weiteres Betätigungsfeld von uns ist die Auseinandersetzung mit den vom Bauträger beauftragten Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren. Neben Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der mangelhaften Leistungserbringung steht hier auch oft der Streit über die Berechtigung oder Angemessenheit von Rechnungspositionen im Vordergrund.

Schließlich spielen auch immer wieder Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder Erbbaurechten sowie die Auseinandersetzung mit Kreditinstituten eine Rolle.

Öffentliche Auftraggeber

Für öffentliche Auftraggeber sind wir in deren Eigenschaft als Bauherren tätig. Hier sind die Probleme - bis auf einige Besonderheiten - sehr ähnlich, wie bei sonstigen Bauherren: Oft geht es um die Auseinandersetzung mit den vom Bauherren beauftragten Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren. Neben Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der mangelhaften Leistungserbringung steht hier auch oft der Streit über die Berechtigung oder Angemessenheit von Rechnungspositionen im Vordergrund.

Bei öffentlichen Auftraggebern spielen aber auch regelmäßig Fragen im Zusammenhang mit dem Vergaberecht eine Rolle: Hier geht es um die richtige Durchführung des Vergabeverfahrens und um die Auseinandersetzung mit enttäuschten Bietern im Nachprüfungsverfahren. Gerade weil im Vergaberecht viele Fragen von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, kann man doch viel im Vorfeld und bei der späteren Verteidigung der Auftragsvergabe durch eine sachgerechte Argumentation erreichen.

Andere Firmenkunden

Der "Business" Bereich deckt solche Rechtsgebiete, die beim Geschäftsbetrieb unserer Mandanten immer wieder anfallen, z.B.:

  • Kaufrecht - Hierzu gehören alle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Kaufverträgen stehen, wie z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Gewährleistung, Gefahrtragung, etc.,
  • Werkvertragsrecht,
  • sonstiges Vertragsrecht,
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Schadens- und Haftungsrecht,
  • allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • allgemeines bürgerliches Recht (z.B. Anfechtung, Vertretung und Vollmacht, Rechtsfragen der arglistigen Täuschung, etc.)

Dies sind Bereiche, in den wir unsere Mandanten regelmäßig betreuen, sodass wir über viel Erfahrung in diesen Rechtsgebieten verfügen.

Privatpersonen

Auch wenn sich unser Leistungsangebot in erster Linie an professionelle Auftraggeber richtet, so werden auch Mandate für anspruchsvolle Privatpersonen übernommen.

Die rechtlichen Probleme sind in vielen Fällen die gleichen – oftmals nur von der anderen Seite aus betrachtet. Dabei können Privatmandanten von dem Know–How der Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH genauso profitieren wie unsere professionellen Auftraggeber.

Insbesondere werden Privatmandanten vertreten im Zusammenhang mit Fragen aus folgenden Bereichen:

  • Bauträgerverträge
  • Baumängel und Gewährleistungsansprüche
  • Werkverträgen nach BGB und VOB/B
  • Abwehr von unberechtigten Honorar- und Werklohnansprüchen
  • Erwerb und Veräußerung von Immobilien
  • Fragen des Maklerrechts
  • Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Vertragsrecht

Die Gretemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei ihre Mandanten natürlich auch in anderen Fragen des Zivilrechts, insbesondere im Vertrags- und Haftungsrecht. Sprechen Sie uns mit Ihrem Anliegen an. Bei der ersten Kontaktaufnahme können wir kann erörtern, ob wir das Mandat übernehmen werden; dabei können Sie sich dann auch gleich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Wir freuen uns auf Sie.